Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

1. Allgemeines

1.1. Wir tätigen unsere Rechtsgeschäfte (z.B. Angebot, Verkauf, Kauf, Lieferung) nur zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

1.2. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsinhalte.

1.3. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Bestellers/Käufers widersprechen wir hiermit.

Zur Wirksamkeit der Zurückweisung dieser entgegenstehender Bedingungen bedarf es einer nochmaligen ausdrücklichen Erklärung unsererseits bei oder nach Vertragsabschluß nicht.

1.4. Üben wir einmal in der Geltendmachung unserer Rechte Nachsicht, so bedeutet dies kein Verzicht für die Zukunft auf diese Rechte.

2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

2.3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.

3. Preise

3.1. Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

3.3. Wir sind berechtigt die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Faktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich erhöht hat.

3.4. Die angegebenen Preise sind nur bei Einhaltung gewisser Mindestauftragswerte verbindlich. Bei Aufträgen zu darunterliegenden Werten müssen wir uns daher zur Deckung unserer Kosten die Berechnung eines Mindermengenaufschlages vorbehalten. 

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung folgt auf Gefahr und Rechnung  des Auftraggebers/Bestellers/Käufers, auch wenn der Transport zum Bestimmungsort für den Käufer franco erfolgt.  Die Vereinbarung "franco" oder "frachtfrei" ist lediglich Verrechnungsgröße für den vereinbarten Kaufpreis.

4.2. Wir schließen keine Versicherung für irgendein Risiko bei Erfüllung des Kaufkontraktes ab.

4.3. Bei höherer Gewalt, oder bei Umständen, für die uns ein Verschulden nicht trifft, wie z.B. Krieg, Revolution, politische Umwälzung, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, insbesondere bei Betriebsstörungen im Betrieb des Vorlieferanten, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber/Besteller/Käufer deswegen irgendwelche Rechte hat.

4.4. Bestreitet der Auftragggeber/Besteller/Käufer das Vorliegen einer dieser Voraussetzunge, so ist er dafür bewesipflichtig.  

5. Mängelrüge

5.1. Der Empfänger hat die Ware  unverzüglich auf ihre Beschaffenheit zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlichen Mängeln müssen unverzüglich schriftlich der Geschäftsleitung mitgeteilt und die Ware zu unserer Nachprüfung bereitgehalten werden. Nach quittiertem  Lieferschein können keinerlei Rechte aufgrund von Mängeln, Fehlmengen oder sonstigen Abweichungen mehr geltend  gemacht werden.

§ 377 HGB findet in jedem Fall, auch bei Nichtkaufleuten Anwendung.

Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt kostenloser Umtausch der beanstandeten Ware.

5.2. Mängelrügen entbinden nicht von der Innehaltung der Zahlungsverpflichtung.

5.3. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, das die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns übergeht. Der Käufer tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab, ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.

6.2. Bei Zugriffen, insbesondere Pfändungen anderer Gläubiger, auf die in unserem Eigentum stehenden

Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen, ist der Käufer verpflichtet auf unser Verlangen seine Verkaufschuldner zu benennen und die Forderungszessionen offenzulegen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlungen haben, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in bar oder Scheck bei Lieferung/Abholung der Ware zu erfolgen.

7.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen nach Lieferung/Abholung vom Auftraggeber/Besteller /Käufer ohne Abzug zahlbar.

7.3. Ist Zahlung bei Ablieferung der Ware vereinbart, so hat unser Beauftragter eine von uns ausgestellte Vollmacht vorzuweisen.

7.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

7.5. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.6. Nach Ablauf der Fälligkeit tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Bei Verzug sind alle offenstehenden noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar.

7.7. Stellt sich nach Vertragsablschuß  heraus, dass die Kreditverhältnisse des Auftraggebers/Bestellers/Käufers, für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu beanspruchen und die Lieferung bis zur Erfüllung der Sicherheitsleistung zu verweigern.

7.8. Zum Rücktritt vom Vertrage sind wir berechtigt wenn der Auftrageber/Besteller/Käufer unwahre Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründet sind.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.